Beiträge

Agens und Folge der Insolvenz eines Reiseveranstalters

Dr. Stephan Keiler, LL.M.

Zur Frage der Insolvenzabsicherung von Erstattungsansprüchen nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag

Kundengelder iZm Pauschalreiseverträgen sind vom Reiseveranstalter zwingend gegen Insolvenz abzusichern.1 Tritt eine Vertragspartei vor Reisebeginn zurück, ist der Vertrag rückabzuwickeln; folgt danach die Insolvenz, ist die gesetzliche Absicherung der Rückzahlungsansprüche aufgrund des Wortlauts in der Reise-RL 2015/2302/EU 2 und in der Pauschalreiseverordnung (PRV) 3 aber mehr als fraglich.

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Artikel-Nr.
ZIK 2020/264

30.12.2020
Heft 6/2020
Autor/in
Stephan Keiler

Mag. Dr. Stephan Keiler, LL.M., General Legal Counsel in Wien, Universitätslektor an der SFU, Mitglied des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht (DGfR), Mitherausgeber der Zeitschrift Reise Recht aktuell (RRa); zuvor Visiting Professor, Assistenzprofessor und Senior Research Fellow.

Publikationen (aktuelle Auswahl):
Nach Luxemburg fliegen Gerichtsstandsklauseln aus Irland – eine Besprechung von EuGH Rs C-519/19 (Ryanair/Delayfix), RRa 2021 (in Druck); Bearbeiter des Kodex Verbraucherrecht2 (2020); Covid-19: Gutscheinlösungen für Reisende, RdW 2020, 329; gemeinsam mit Bezemek, leg cit4 – Leitfaden für juristisches Zitieren (2019); Kommentierung in Bammer (Hrsg), PRG – Kommentar (2019) §§ 1, 3, 7, 17 PRG, EuZVR/EuIPR; gemeinsam mit K. Binder, Fliegen als Erfüllung – zur internationalen Zuständigkeit für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Fluggäste aus der Luftbeförderung, in Saria (Hg), HB Tourismusrecht 2018, 137; gemeinsam mit Klauser Herausgeber, Österreichisches und Europäisches Verbraucherrecht – Großkommentar, Autor der Kommentierungen zu §§ 28-30 (gemeinsam mit K. Binder), §§ 7a-7b, 31b-31f und 38-42 KSchG, §§ 1-22 PRG; gemeinsam mit Staudinger Herausgeber, Fluggastrechte-VO – Kommentar (2016) Autor der Kommentierungen zu Art 7-11, 14-19; Herausgeber der Luxemburger Liste zum Tourismusrecht (wöchentlich); Lexis Briefings zum Reiserecht.