Die Information des BMF vom 17. 4. 2019, BMF-010216/0002-IV/6/2019, befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von durch Körperschaften für Anteilsinhaber zur Befriedigung des persönlichen Wohnbedürfnisses angeschafften bzw hergestellten Immobilien iZm verdeckten Ausschüttungen. Sie enthält neben einem Prüfschema ua Ausführungen zum funktionierenden Mietenmarkt, zur umsatzsteuerlichen Beurteilung und zur Anwendung auf Privatstiftungen. Die Autoren erläutern wesentliche Details der Information des BMF sowie die Beurteilung derartiger Immobilienüberlassungen durch Judikatur, Literatur und bisherige Verwaltungspraxis.
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