Der EuGH habe die dt Regelungen zur Kapitalertragsteuer auf Streubesitzdividenden für unionsrechtswidrig erklärt. Diese Ungleichheiten seien durch das "Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09" beseitigt worden. Das Sächsische Finanzgericht habe sich gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung ausgesprochen.
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