Die unterschiedliche Zuordnung der Einkünfte steuerlich transparenter Körperschaften zwischen den Vertragsstaaten bereite seit langem Probleme bei der Anwendung von DBA. Während die OECD in ihrem "partnership report" Einkünfte grundsätzlich nach dem Steuerrecht des Ansässigkeitsstaates zuordne, konzentriere sich der Verwaltungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung auf die Zurechnung von Einkünften nach dem Steuerrecht des Quellenstaates. Lang analysiert und kritisiert die aktuelle Rsp des österr Verwaltungsgerichtshofs.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.