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"Alter" Zahlungsplan und Eröffnung eines neuen Schuldenregulierungsverfahrens

Dr. Christopher Fink

Nach § 281 IO idF des IRÄG 20171 kann der Schuldner während der am 1. 11. 2017 noch nicht abgelaufenen Laufzeit eines Zahlungsplanes neuerlich die Abstimmung über einen Zahlungsplan und die Einleitung des Abschöpfungsverfahrens beantragen. Die Auswirkungen dieser Bestimmung auf laufende Zahlungspläne wurden durch den Gesetzgeber nicht geregelt.

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Artikel-Nr.
ZIK 2018/6

08.03.2018
Heft 1/2018
Autor/in
Christopher Fink

Dr. Christopher Fink ist Rechtsanwalt in Imst/Tirol mit mit den Schwerpunkten Baurecht und Insolvenzrecht. Für Lexis 360 verfasst er Beiträge zu insolvenzrechtlichen Themen.