Die steuerliche Anerkennung einer pauschalen
Wertberichtigung von Forderungen und einer pauschalen Bildung von
Verbindlichkeitsrückstellungen durch das COVID-19-StMG gilt auch für sog Altfälle
(§ 124b Z 372
EStG). Deren aliquote Verteilung über einen
Fünf-Jahres-Zeitraum erfordert allerdings eine betragliche Konkretisierung dieser
Altfälle, wofür der nachfolgende Beitrag in sachlicher und zeitlicher Perspektive einen
konzeptionellen Lösungsvorschlag bieten soll.
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Artikel-Nr.
ÖStZ 2022/331
14.06.2022
Heft 12/2022
Autor/in

Foto: Foto Elsner
Dr. Gudrun Fritz-Schmied ist ao. Universitätsprofessorin an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Institut für Finanzmanagement, Abteilung Finance und Accounting; sie ist Lektorin an der Paris-Lodron-Universität Salzburg, Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre (FAST).

Foto: privat
Ass.-Prof. Dr. Elisabeth Steinhauser, LLM.oec. ist Assistenzprofessorin für Rechnungslegung und Steuerlehre am Fachbereich Betriebswirtschaftslehre der Paris-Lodron-Universität Salzburg.