Info aktuell / BGBl

Anhebung der Schwellenwerte für die Rechnungslegung im UGB

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Eine neue UGB-Schwellenwerte-Verordnung (UGB-SchweVO) bringt Entlastung für tausende Unternehmen in Millionenhöhe laut Pressemitteilung des Justizministeriums. Die vom BMJ gemäß § 221 Abs 7 und § 246 Abs 4 UGB verabschiedete Verordnung bewirkt eine inflationsbedingte Anhebung der Schwellenwerte für die Einteilung von Unternehmensgrößen (zuletzt mit dem RÄG 2014, siehe dazu Papst in ÖStZ 2015/210). Abhängig von der Größe eines Unternehmens erfolgt die diesbezügliche Einteilung.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2025/65

28.02.2025
Heft 4/2025