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Anlegerentschädigung neu

o.Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer

Der Fall AMIS hat eine grundsätzlich Diskussion über die Neuordnung der Anlegerentschädigung ausgelöst. Nationalrat und Bundesregierung haben im Oktober eine entsprechende Novellierung initiiert. Der vorliegende Beitrag untersucht die Rahmenbedingungen für eine solche Neuordnung.

Einlagensicherung und Anlegerentschädigung sind in den Sog der Reformdiskussion geraten. Bei der Einlagensicherung war die Finanzmarktkrise vom September 2008 auslösend. In Österreich wurden mit der BWG-Novelle im Zusammenhang mit dem FinStaG, BGBl I 2008/136, die betraglichen Begrenzungen angehoben und vorübergehend überhaupt suspendiert. In Deutschland hatte Bundeskanzlerin Merkel bereits am 5. 10. 2008 eine Garantieerklärung für alle Einlagen - nicht Anlagen - von Privatkunden bei Banken, die Mitglied einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung sind, abgegeben. Ein aktuelles Skriptum zum deutschen Bankrecht merkt dazu an: "Eine Rechtsgrundlage für diese Garantieübernahme ist nicht ersichtlich".1 Einen Monat später hat der Schweizerische Bundesrat eine Erhöhung der Beträge der Einlagensicherung angekündigt.2Die Anlegerentschädigung war schon früher, im Zusammenhang mit Großfällen, nämlich der Phönix Kapitaldienst GmbH in Deutschland und der AMIS in Österreich, in Diskussion geraten.

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Artikel-Nr.
ZFR 2009/2

12.02.2009
Heft 1/2009
Autor/in
Bernhard Raschauer

o. Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer war Leiter der Abteilung „Wirtschaftsrecht“ am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien und Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der ZFR.