Sachspenden aus dem Betriebsvermögen sind wie Geldspenden bis zu 10 % des Jahresgewinns steuerlich abzugsfähig. Als Betriebsausgabe abzugsfähig sei der gemeine Wert; es komme es zu keiner Realisierung stiller Reserven. Aufgrund der Anhebung der Anschaffungskostengrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter mit dem StRefG 2020 solle diese Regelung überdacht werden, weil sonst ungewollte Steuervorteile generiert werden könnten.
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