In aller Kürze

Anpassungsfaktor für 2019

Bearbeiter: Manfred LIndmayr

Mit Verordnung des BMASGK wurde der Anpassungsfaktor für das Jahr 2019 mit 1,020 festgesetzt (dies entspricht der durchschnittlichen Inflationsrate von August 2017 bis Juli 2018; BGBl II 2018/282).

Der Anpassungsfaktor wird für die Erhöhung der Renten und Pensionen und der leistungsbezogenen festen Beträge in der Sozialversicherung herangezogen. Abweichend davon soll jedoch für das Kalenderjahr 2019 eine nach der Pensionshöhe gestaffelte Erhöhung der Pensionen erfolgen (Regierungsvorlage 293 BlgNR 26. GP zu einem Pensionsanpassungsgesetz 2019, siehe ARD 6620/2/2018). Auch die - grundsätzlich ebenfalls vom Anpassungsfaktor abhängigen - Ausgleichszulagenrichtsätze sollen 2019 außertourlich um 2,6 % erhöht werden. (Gesetzwerdung des Pensionsanpassungsgesetzes 2019 bleibt abzuwarten)

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Artikel-Nr.
ARD 6625/2/2018

22.11.2018
Heft 6625/2018