Thema

Anwaltshaftung bei Prozessführung

Mag. Stephan Foglar-Deinhardstein

Seit Beginn der 1990er-Jahre ist es in Österreich immer mehr zur Gewohnheit geworden, den eigenen Vertreter nach einem verlorenen Prozess in die (Haft-)Pflicht zu nehmen.1 Dutzende Schadenersatzprozesse belegen dies alljährlich. Der vorliegende Beitrag soll nach einer kurzen Einführung in das Regime der Anwaltshaftung eine Hilfestellung bieten, um potenzielle Haftpflichtgefahren im anwaltlichen Alltag zu erkennen und diese zu vermeiden.

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Artikel-Nr.
Zak 2010/103

16.02.2010
Heft 4/2010
Autor/in
Stephan Foglar-Deinhardstein

Dr. Stephan Foglar-Deinhardstein ist Rechtsanwalt und Partner der Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH, Autor zahlreicher Publikationen und Vortragender im privaten Wirtschaftsrecht, insbesondere auch im Bankvertragsrecht.