Artikelrundschau April 2019 - Teil 2 / Einkommensteuer (allgemein)

Anwendung der Zweitwohnsitzbefreiung auf Diplomaten und Angestellte internationaler Organisationen (Moritz, SWK 11/2019, S. 545)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Diplomaten und ähnliche privilegierte Personen seien nach den jeweiligen Amtssitzabkommen in der Regel sowohl mit ihren Dienstbezügen als auch mit Einkünften aus Quellen außerhalb Ö von der Einkommensteuer befreit. Veräußere ein Diplomat ein inländisches Grundstück, unterliege der Vorgang der Immobilienertragsteuer. Fraglich sei, ob die Hauptwohnsitzbefreiung in diesem Fall anwendbar sei, oder ob sie mangels Vorliegens eines inländischen Hauptwohnsitzes versagt werden könne.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/422

17.07.2019
Heft 12/2019