Arbeitsrecht

Arbeiterkammerwahlanfechtung - AK quo vadis - VfGH legt EuGH Fragen zum Ausländerwahlrecht vor

RA Dr. Wolf-Georg Schärf / 1 / )

In der österreichischen Realverfassung spielten und spielen in einem immer geringer werdenden Ausmaß die gesetzlichen Interessenvertretungen eine erhebliche Rolle. Die von diesen entsandten Personen sind bei vielen Behörden Organwalter. Weiters sind nach dem AKG die Arbeiterkammern teilweise hoheitlich tätig. Es stellt sich nicht nur die politische, sondern auch die rechtliche Frage, inwieweit ausländische Dienstnehmer - Gemeinschaftsbürger sowie türkische Staatsbürger - ein passives Wahlrecht zu den Arbeiterkammern haben.

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Artikel-Nr.
RdW 2002/28

15.01.2002
Heft 1/2002
Autor/in
Wolf-Georg Schärf

Dr. Wolf-Georg Schärf ist Rechtsanwalt in Wien und ist und war in mehreren Gesellschaften Vorsitzender des Aufsichtsrates. Er hat auch eine große Anzahl von Publikationen im Gesellschaftsrecht veröffentlicht und ist Herausgeber des International Journal of Nuclear Law.

Publikationen (beispielsweise):
Entscheidungsanmerkung zu EuGH Entscheidung vom 27.10.09 (C-115/08, Land Oberösterreich / CEZ), EuZW 1/2010, S 33f (2010); The Temelin judgment of the European Court of Justice / NLB 2010, 79ff (2010); Österreichisches Recht versus Euratom (3. Teil), RdU 2010, 188 (2010); Europäisches Atomrecht, 2. Auflage, De Gruyter Verlag Berlin (2012).