Wirtschaftsrecht

Art 8 LMIV - Ketten- oder (differenzierte) Stufenverantwortung?

Mag. Elisabeth Forstner

VwGH-Erkenntnis vom 12. 10. 2020, Ro 2018/10/0047

Der VwGH hatte sich jüngst in seinem Erkenntnis vom 12. 10. 2020, Ro 2018/10/0047, mit der Rechtsfrage auseinanderzusetzen, ob sich aus der Bestimmung des Art 8 der Lebensmittelinformationsverordnung ("LMIV")1 das Prinzip der "Kettenverantwortung" oder das Prinzip der "Stufenverantwortung" ableiten lässt.

Bevor unter Punkt 3. im Detail auf die vom VwGH im oben angeführten Erkenntnis vertretene Rechtsansicht eingegangen wird, erscheint es sinnvoll, einerseits kurz den Aufbau der Bestimmung des Art 8 LMIV näher darzustellen und andererseits die Prinzipien der "Ketten- und Stufenverantwortung" zu erläutern.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/137

19.03.2021
Heft 3/2021
Autor/in
Elisabeth Forstner

Mag. Elisabeth Forstner ist Rechtsanwältin in der Kanzlei Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH (SCWP Schindhelm). Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht.