Wirtschaftsrecht

Das neue Verbrauchergewährleistungsrecht

Univ.-Ass. Mag. Uwe Neumayr

Am 1. 1. 2022 tritt das Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (GRUG)1 in Kraft, mit dem die Vorgaben der Warenkauf-RL (WKRL)2 und der Digitale-Inhalte-RL (DIRL)3 umgesetzt werden. Im Folgenden werden das neue Verbrauchergewährleistungsrecht sowie die Änderungen im ABGB und im KSchG dargestellt.

Mit dem GRUG setzt der Gesetzgeber die WKRL und die DIRL um. Die WKRL regelt Verbraucherverträge über den Kauf von Waren und ersetzt die Verbrauchsgüterkauf-RL.4 Mit der DIRL werden erstmals Verträge über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen durch die Europäische Union aufgegriffen.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/427

13.08.2021
Heft 8/2021
Autor/in
Uwe Neumayr

Mag. Uwe Neumayr ist Universitätsassistent am Fachbereich Privatrecht der Universität Salzburg.