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Auf der Suche nach dem nationalen Recht innerhalb des SSM - Zur Aufteilung behördlicher Befugnisse nach dem EuGH-Urteil "VTB Bank (Austria)"

Peter Jedlicka / Gerald Lederer

Die Aufsichtstätigkeit und die behördliche Durchsetzung der bankenaufsichtsrechtlichen Anforderungen innerhalb des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) durch die EZB und die jeweils zuständigen nationalen Behörden (NCA) fußen auf einem komplexen Geflecht unterschiedlicher Rechtsordnungen, einander gegenüberstehender Zuständigkeiten und (An-)Weisungszusammenhängen.2 Die Rs VTB Bank (Austria) 3 war der erste Fall, in dem der EuGH mehrere Vorlagefragen iZm der Zuständigkeit für den behördlichen Vollzug bankenaufsichtsrechtlicher Anforderungen im Rahmen des SSM zu beantworten hatte.4 Die Auslegung des Regelungszusammenhangs der unionsrechtlichen und nationalen Rechtsgrundlagen für behördliche Befugnisse stellt die bisherige Interpretation von Art 9 VO (EU) 1024/2013 (SSM-VO)5 auf den Kopf und wirft die Frage auf, ob - und bejahendenfalls in welchem Umfang - es im Rahmen des unionsrechtlich determinierten Bankenaufsichtsrechts sog "nationale Befugnisse" (überhaupt) geben kann.

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Artikel-Nr.
ZFR 2021/88

27.05.2021
Heft 5/2021
Autor/in

Mag. Peter Jedlicka ist seit Juli 2018 Mitarbeiter der Rechtsabteilung im Bereich Banken der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein. Von 2009 bis 2018 Mitarbeiter der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) im Bereich Integrierte Aufsicht. Mitgliedschaft in diversen europäischen Arbeitsgruppen (EBA, ESMA, EZB, Europäischer Rat). Im Rahmen des Aufbaus des SSM von Mai 2014 bis Mai 2016 Entsendung als Experte zur EZB (Generaldirektion Mikroprudentielle Aufsicht IV (Horizontale Querschnittangelegenheiten), Abteilung Enforcement and Sanctions).

Dr. Gerald Lederer, BA ist seit 1.1.2019 beim Rat der Europäischen Union für Legislativvorschläge zu den Themen Bankenaufsicht und Bankenabwicklung sowie für die Fortentwicklung der Europäischen Banken- und Kapitalmarktunion zuständig. Zuvor war er als Finanzdienstleistungsattaché an der ständigen Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union im Rahmen des österreichischen Ratsvorsitzes für die Verhandlungen zum Bankenpaket (CRR II, CRD V, BRRD II und SRMR II) verantwortlich und in der Finanzmarktaufsicht für die Rechtsauslegung und -fortentwicklung im Bereich der prudenziellen Bankenaufsicht, insbesondere Basel III, zuständig.