Wirtschaftsrecht

Aufsichtsratssitzungen über Videokonferenz?

Wolf-Georg Schärf

Die modernen Kommunikationstechnologien erlauben auch, Konferenzen durchzuführen, bei denen die Teilnehmer nicht an einem Ort zusammenkommen, sondern durch eine Kamera und einen Bildschirm miteinander über große Entfernungen kommunizieren können. Die modernen Kommunikationsmöglichkeiten wie Telefax und E-Mail erlauben auch, in Sekundenschnelle die entsprechenden Daten, Unterlagen und sonstigen Informationen jedem dieser Konferenzteilnehmer zu übermitteln. Es stellt sich die praktische Frage, ob solche Videokonferenzen auch für Aufsichtsratssitzungen genutzt werden können.

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Artikel-Nr.
RdW 2002/192

15.04.2002
Heft 4/2002
Autor/in
Wolf-Georg Schärf

Dr. Wolf-Georg Schärf ist Rechtsanwalt in Wien und ist und war in mehreren Gesellschaften Vorsitzender des Aufsichtsrates. Er hat auch eine große Anzahl von Publikationen im Gesellschaftsrecht veröffentlicht und ist Herausgeber des International Journal of Nuclear Law.

Publikationen (beispielsweise):
Entscheidungsanmerkung zu EuGH Entscheidung vom 27.10.09 (C-115/08, Land Oberösterreich / CEZ), EuZW 1/2010, S 33f (2010); The Temelin judgment of the European Court of Justice / NLB 2010, 79ff (2010); Österreichisches Recht versus Euratom (3. Teil), RdU 2010, 188 (2010); Europäisches Atomrecht, 2. Auflage, De Gruyter Verlag Berlin (2012).