Bundesweiter Fachbereich

Aufteilung von Pauschalpreisen von Menüs in Schnellrestaurants

Mag. Mario Mayr, LL.M.

Steuer- und Zollkoordination, Fachbereich USt

Ein Unternehmer betreibt ein Fastfood Restaurant und vertreibt unter anderem Menüs, zusammengesetzt idR aus einem Burger, Pommes frites und einem Getränk zu einem Pauschalentgelt, das niedriger ist als die Summe der Einzelentgelte der jeweiligen enthaltenen Menükomponenten. Bisher berechnet der Unternehmer die Aufteilung des Menüentgelts nach Steuersätzen dergestalt, dass der Preisvorteil beim Menü zum überwiegenden Teil durch Reduktion des Getränkepreises erzielt wird. Die Getränkepreise werden, einheitlich für alle Arten von Menüs, basierend auf deren Einstandspreisen zuzüglich eines selbst ermittelten Aufschlags kalkuliert und festgelegt. Diese Kalkulation wird dann neu durchgeführt, wenn sich die Getränkeeinstandspreise ändern.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2010/605

18.06.2010
Heft 12/2010
Autor/in
Mario Mayr

Mag. Mario Mayr, LL.M. ist Mitarbeiter des bundesweiten Fachbereichs für Umsatzsteuer.