Arbeitgeberkündigung mit Wiedereinstellungszusage rückersatzschädlich
In seiner Entscheidung 9 ObA 35/19s vom 23. 7. 2019 hatte der OGH die Frage zu klären, ob eine Wiedereinstellungszusage bei einer saisonal bedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitgeberkündigung den Anspruch auf Ausbildungskostenrückersatz nach § 2d AVRAG unberührt lässt, wenn das Arbeitsverhältnis in der Folge zu einem späteren Zeitpunkt wieder fortgesetzt wird.
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