Bundesweiter Fachbereich / Aktueller USt-Fall

Ausfuhrlieferung und Lohnveredlung - Nachweis der Ausfuhr

Mag. Elisabeth Plank

In bestimmten Situationen haben zwei oder mehrere Unternehmer die Ausfuhr von Gegenständen nachzuweisen.

Beispiel: Ein Gegenstand wird beim Unternehmer A1 in Österreich erworben und - im Auftrag des Käufers - bei den Unternehmern A2 und A3 (beide in Österreich) einer Be- oder Verarbeitung unterzogen. Anschließend wird der Gegenstand ins Drittlandsgebiet befördert oder versendet.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2008/148

01.02.2008
Heft 3/2008
Autor/in

Mag. Elisabeth Plank ist Fachexpertin in der Zentralen Fachstelle (Zentrale Services) der Bundesfinanzverwaltung. Darüber hinaus ist sie als Vortragende und Fachautorin auf dem Gebiet der Umsatzsteuer tätig.