Steuerrecht aktuell

Ausgewählte Änderungen im Körperschaftsteuergesetz und bei Umgründungen durch das StRefG 2020

Jan Knesl, MSc (WU) / Mag. Pavel Knesl

Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den Änderungen im Körperschaftsteuerrecht und im Bereich der Umgründungen durch das im Nationalrat beschlossene Steuerreformgesetz 2020.

In Anlehnung an europarechtliche Vorgaben wird in § 6b Abs 1 Z 6 KStG 1988 zusätzlich normiert, dass die für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (MiFiG) vorgesehenen steuerlichen Begünstigungen nur insofern zur Anwendung gelangen, als im auf die Veräußerung einer Beteiligung folgenden Wirtschaftsjahr mindestens ein Betrag in Höhe der sich aus der Steuerfreiheit des Veräußerungsgewinns ergebenden Steuerersparnis an die Anteilsinhaber der MiFiG ausgeschüttet wird.1 Zudem wird der begünstigte Finanzierungsbereich des § 6b Abs 2 KStG 1988 auf Unternehmen eingeschränkt, die seit ihrem ersten kommerziellen Verkauf2 noch keine zehn Jahre gewerblich tätig sind (Z 2). Eine weitere Beschränkung betrifft Unternehmen, die zu Unrecht staatliche Beihilfen erhalten und diese noch nicht zurückgezahlt haben (Z 4). In diese Unternehmen darf keine Investition erfolgen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/701

04.11.2019
Heft 20/2019
Autor/in
Pavel Knesl

Mag. Pavel Knesl ist Mitarbeiter in der Abteilung Einkommen- und Körperschaftsteuer in der Sektion IV des Bundesministeriums für Finanzen sowie Fachautor und Vortragender. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der WU Wien.

Jan Knesl

Dr. Jan Knesl, MSc (WU) ist Steuerberater bei einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien sowie externer Lektor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen (Abteilung für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre) der WU Wien.