Die Betriebsverfassung geht vom klassischen, zweipersonalen Arbeitsverhältnis aus, bei dem die Arbeitskraft nur zu einem Betrieb in Beziehung steht, weshalb in Bezug auf die Arbeitskräfteüberlassung die betriebsverfassungsrechtlichen Mitwirkungs- und Regulierungsinstrumente, nicht so - wie man es gewohnt war und ist - wirken. Bestimmte, ausgewählte betriebsverfassungsrechtliche Aspekte der Arbeitskräfteüberlassung beschäftigen daher Rechtsprechung und Schrifttum schon lange.
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