Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Sonstiges

Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2016

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Höhe der Ausgleichstaxe beträgt im Kalenderjahr 2016 für jeden einzelnen begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre, bei

25 bis 99 AN monatlich 251 €100 bis 399 AN monatlich 352 €400 oder mehr AN monatlich 374 €

BGBl II 2015/421

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Artikel-Nr.
RdW 2016/8

22.01.2016
Heft 1/2016