Die Höhe der Ausgleichstaxe beträgt im Kalenderjahr 2020 für jeden einzelnen begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre, bei
25 bis 99 AN monatlich € 267,-100 bis 399 AN monatlich € 375,-400 oder mehr AN monatlich € 398,- (BGBl II 2019/347).
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