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Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2020

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Höhe der Ausgleichstaxe beträgt im Kalenderjahr 2020 für jeden einzelnen begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre, bei

25 bis 99 AN monatlich € 267,-100 bis 399 AN monatlich € 375,-

400 oder mehr AN monatlich € 398,- (BGBl II 2019/347).

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Artikel-Nr.
RdW 2019/638

20.12.2019
Heft 12/2019