Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Neue Vorschriften

Ausländerbeschäftigung: Fachkräfteverordnung 2019

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Gem § 13 AuslBG hat der BMASK im Falle eines längerfristigen Arbeitskräftebedarfs, der aus dem im Inland verfügbaren Arbeitskräftepotenzial nicht abgedeckt werden kann, zur Sicherung des Wirtschafts- und Beschäftigungsstandortes durch VO für das nächstfolgende Kalenderjahr Mangelberufe festzulegen, in denen Ausländer als Fachkräfte gem § 12a AuslBG zugelassen werden können. Mit BGBl II 2019/3 wurden für das Jahr 2019 bundesweit 45 Berufe als Mangelberufe festgeschrieben und darüber hinaus erstmals auch Mangelberufen für bestimmte Bundesländer festgelegt.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/8

28.01.2019
Heft 1/2019