Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz (BBKG) 20101 wurde in § 109b EStG bezüglich bestimmter Zahlungen in das Ausland eine grundsätzliche Verpflichtung zur gesonderten Mitteilung an die zuständige Abgabenbehörde normiert. Im nachfolgenden Beitrag sollen die gesetzlichen Ausnahmetatbestände von dieser Meldungsverpflichtung näher analysiert werden.
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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/325
22.05.2018
Heft 8/2018
Autor/in
Foto: privat
Assoz. Univ.-Prof. Dr. Sebastian Bergmann, LL.M. MBA, lehrt am Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik der Johannes Kepler Universität Linz und ist Steuerberater.
Foto: Fotografie Helmreich
Dr. Erik Pinetz LL.M., MSc ist geschäftsführender Gesellschafter, Rechtsanwalt und Steuerberater in Neusiedl am See. Schwerpunkt seiner Beratungs- und Berufstätigkeit liegt im Immobilien- und Immobiliensteuerrecht sowie im Bereich der damit verbundenen Rechtsverkehrsteuern. Des Weiteren ist er Autor diverser Fachpublikationen und Lehrbeauftragter an der WU Wien.