In aller Kürze

Auslaufen der Konsultationsvereinbarung zum DBA-Deutschland iZm der COVID-19-Pandemie

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Die Vereinbarung betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten findet nur mehr Anwendung auf Arbeitstage im Zeitraum bis zum 30. 6. 2022, eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus findet nicht statt. Dabei gilt Folgendes:

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Artikel-Nr.
ARD 6793/2/2022

07.04.2022
Heft 6793/2022