Internationales Steuerrecht / Abkommensrecht, Außensteuerrecht, EU-Recht

Auslegungsfragen zum österr-schweizerischen DBA

MR Dr. Heinz Jirousek

Aus Anlass der Verhandlungen mit der Schweiz zur Revision des DBA-Schweiz wurden auch grundsätzliche Fragen der Abkommensauslegung

einvernehmlich geregelt. Im Folgenden werden die in Protokollform vereinbarten Auslegungsfragen - ausgenommen die kursiv angefügten Anmerkungen - im Originalwortlaut wiedergegeben:

Im Interesse einer möglichst einheitlichen Handhabung wird erwogen, Einrichtungen, die unter einer Mindestdauer von 12 Monaten bestehen, im Allgemeinen nicht als Betriebsstätten zu behandeln. Beide Seiten sind sich einig, dass das Überschreiten der Mindestfrist von 12 Monaten im Allgemeinen zu einer Betriebstätte führt und dass eine Betriebstätte nur dann vorliegt, wenn die Verfügungsmacht über die Einrichtungen besteht.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2000/251

15.02.2000
Heft 4/2000
Autor/in
Heinz Jirousek

MR i.R. Hon.-Prof. Dr. Heinz Jirousek war langjähriger Leiter der Abteilung für Internationales Steuerrecht im BMF und Senior Researcher am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an der WU Wien.