Artikelrundschau Dezember 2019 - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Ausnahmen der Säumniszuschlagspflicht (Schantl, BFGjournal 12/2019, S. 505)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Der Säumniszuschlag sei eine objektive Säumnisfolge, weswegen es unbeachtlich sei, warum es zur Säumnis gekommen ist und wie viele Tage diese beträgt. Sofern dem Abgabepflichtigen kein grobes Verschulden an der Säumnis trifft, könne eine Herabsetzung bzw Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages beantragt werden, wobei ein bloßer Hinweis auf das Fehlen eines groben Verschuldens nicht ausreichend sei.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/92

12.02.2020
Heft 3/2020