Mit Verordnung BGBl II 2015/439 des BMF, ausgegeben am 21. 12. 2015, wurde das Gemeinsame Meldestandard-Gesetz durchgeführt (GMSG-DV).
Die Verordnung definiert Fälle, in denen ua OeKB, Pensionskassen, Betriebliche Vorsorgekassen, Betriebliche Kollektivversicherungen und Immofonds von Meldepflichten gemäß den §§ 62, 87 GSMG befreit werden.
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