Abhandlungen

Ausschluss der Ärzte-Pensionisten von der Mitbestimmung in Angelegenheiten der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammern verfassungswidrig

Benjamin Kneihs

Nach dem Ärztegesetz sind ehemalige Ärzte von den Wahlen zu jenen Satzung gebenden Organen ausgeschlossen, die auch für sie wesentliche generelle Normen zu erlassen haben. Dass und warum diese Rechtslage geltendem Verfassungsrecht widerspricht, wird im folgenden Beitrag erhellt.

I. Ausgangslage und Fragestellung

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Artikel-Nr.
ZfV 2008/267

09.05.2008
Heft 2/2008
Autor/in
Benjamin Kneihs
Benjamin Kneihs