Wirtschaftsrecht

Außergerichtliche Sanierung, Fortbestehensprognose und Anfechtungsgefahr

RA Univ.-Prof. Dr. Hubertus Schumacher

Die außergerichtliche Sanierung steht seit jeher in einem Spannungsverhältnis zur Konkursanfechtung: Gelingt die außergerichtliche Sanierung nicht und stellt sich im Konkurs rückblickend heraus, dass das Unternehmen bereits zum Zeitpunkt der Sanierungsversuche insolvenzrechtlich relevant überschuldet oder zahlungsunfähig war, dann sind die von der Bank oder einem anderen Sanierungsbeteiligten gegebenen Kredite, deren Rückzahlungen oder die vom Schuldner eingeräumten Sicherheiten von der Konkursanfechtung bedroht. Diese für außergerichtliche Sanierungen gefährliche Situation hat sich in den vergangenen 10-15 Jahren, insbesondere durch die oberstgerichtliche Rechtsprechung zum „nachteiligen Rechtsgeschäft“ (§ 31 Abs 1 Z 2, Fall 2 KO), spürbar verschärft.

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Artikel-Nr.
RdW 2007/616

15.10.2007
Heft 10/2007
Autor/in
Hubertus Schumacher

Univ.-Prof.i.R. Dr. Hubertus Schumacher ist Rechtsanwalt in Innsbruck und Präsident des Fürstlichen Obersten Gerichtshofs in Liechtenstein.