Außergerichtlicher Ausgleichsversuch und Konkursantragspflicht im Privatkonkurs

Dr. Franz Mohr

Durch die KO-Nov 1993 ("Privatkonkurs") wird außergerichtlichen Lösungen der Vorzug gegeben und zum Teil daher der Versuch eines außergerichtlichen Ausgleichs vor Konkurseröffnung verlangt. Die Regelungen über die Konkursantragspflicht wurden nicht geändert. Das Spannungsfeld zwischen diesen Bestimmungen wird im vorliegenden Beitrag untersucht.

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Artikel-Nr.
ZIK 1995, 65

01.06.1995
Heft 3/1995
Autor/in
Franz Mohr

Dr. Franz Mohr ist Honorarprofessor an der Karl-Franzens-Universität Graz und Universitätslektor an der Sigmund Freud PrivatUniversität. Er hält Vorträge und ist Autor in den Rechtsbereichen Insolvenz-, Restrukturierungs- und Exekutionsrecht.