Thema - Arbeitsrecht

Ausweitung der Möglichkeit für Arbeitnehmer zur Meldung von Rechtsverstößen

Dr. Andreas Gerhartl

Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) eröffnet einem Rechtsträger die Möglichkeit zur Ausdehnung des sachlichen Anwendungsbereichs des Gesetzes. Arbeitnehmer können in diesem Fall daher auch in den erweiterten Geltungsbereich fallende Rechtsverletzungen melden. Obwohl solche Ausweitungen inhaltlich (zumindest soweit sie bestimmte Bereiche betreffen) durchaus als sinnvoll empfunden werden, werfen sie anderseits auch (arbeitsrechtliche) Probleme auf.

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Artikel-Nr.
ARD 6894/4/2024

10.04.2024
Heft 6894/2024
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.