Steuerrecht Aktuell

Auswirkung der beschleunigten Gebäudeabschreibung iSd § 8 Abs 1a EStG sowie § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG auf die Liebhabereibeurteilung

Mag. Sabine Dworak

Durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurde die beschleunigte Gebäudeabschreibung für nach dem 30. Juni 2020 angeschaffte oder hergestellte Gebäude eingeführt. Diese Regelung bietet die Möglichkeit, in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge geltend zu machen. Entstehen bei einer Betätigung Verluste, stellt sich oftmals die Frage, ob eine steuerlich relevante Einkunftsquelle oder Liebhaberei vorliegt. Welche Auswirkung die beschleunigte Gebäudeabschreibung nun auf diese Beurteilung hat, soll in diesem Beitrag erörtert werden.1

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/534

14.07.2021
Heft 14/2021
Autor/in
Sabine Dworak

Mag. Sabine Dworak ist Studentin des Doktoratsstudiums Sozial- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Kepler Universität Linz und als Steuerberaterin in einer Steuerberatungskanzlei in St. Pölten tätig.