RdW Wirtschaftsrecht

Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen mit Schwerpunkt digitaler Bereich

Sebastian Hinterdorfer / Luca Mischensky, Wien

In einer inklusiven Gesellschaft besteht ein hoher Bedarf an barrierefreien Angeboten, um insb Menschen mit Behinderungen oder anderen Einschränkungen eine gleichberechtigte Teilnahme zu ermöglichen. Und dieser Bedarf wird in den nächsten Jahren wohl auch noch weiter steigen. Bislang war dieser Bedarf aber angebotsseitig oft mit hohen Kosten verbunden, die ua durch unterschiedliche nationale Rechtsvorschriften verursacht wurden. Die EU nahm dies zum Anlass, mit einer Richtlinie, dem sogenannten European Accessibility Act (EAA),1 gegenzusteuern und den Binnenmarkt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe insb im digitalen Bereich zu harmonisieren. Der EAA wurde in Österreich mittlerweile auch mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)2 umgesetzt, wenngleich dieses planmäßig erst Mitte 2025 (teilweise) wirksam wird, weil der EAA eine mehrjährige, gestaffelte Übergangsphase vorsieht. Aufgrund der maßgeblichen praktischen Relevanz der neu eingeführten Barrierefreiheitsanforderungen - sowohl für die davon Profitierenden als auch für die dadurch in die Pflicht genommenen Wirtschaftsakteure - soll im vorliegenden Beitrag ein Überblick über wesentliche Regelungsinhalte geboten werden. Dabei wird auf einzelne, besonders relevant erscheinende Schwerpunkte näher eingegangen.3

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Artikel-Nr.
RdW_digitalOnly 2024/51

27.03.2024
Heft 13/2024
Autor/in
Sebastian Hinterdorfer
Mag. iur. Sebastian Hinterdorfer ist als Jurist bei einem international agierenden Großkonzern tätig. Zuvor war er in verschiedenen Wirtschaftskanzleien mit unterschiedlicher Spezialisierung beschäftigt und veröffentlichte Beiträge zu kartellrechtlichen Themen.
Luca Mischensky

RA Dr. Luca Mischensky, LL.M., ist Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer in der Praxisgruppe öffentliches Wirtschaftsrecht und publiziert regelmäßig zu verschiedenen öffentlich-rechtlichen Themen. Zuvor war er Universitätsassistent am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft der Universität Graz und am Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der Wirtschaftsuniversität Wien.