Arbeitsrecht

Bauarbeiter-Überbrückungsgeld - Neuerungen 2016 und 2017

Dr. Christoph Wiesinger

Das mit BGBl I 2013/137 im BUAG eingeführte Überbrückungsgeld wurde mit dem SBBG (BGBl I 2015/113) und der BUAG-Novelle BGBl I 2016/72 neuerlich geändert. Weiters hat der BMASK mit der Verordnung BGBl II 2015/250 die Bezugsdauer des Überbrückungsgelds ausgedehnt. Neben diesen gesetzlichen Änderungen ist zu beachten, dass bereits die Stammfassung Bestimmungen vorgesehen hat, die erst 2017 in Kraft treten werden. Dieser Beitrag fasst alle Änderungen zusammen.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/513

17.10.2016
Heft 10/2016
Autor/in
Christoph Wiesinger

MMag. Dr. Christoph Wiesinger, LL.M. ist Mitarbeiter der Wirtschaftskammer Österreich, Geschäftsstelle Bau der Bundesinnung Bau und des Fachverbands der Bauindustrie. Arbeitsschwerpunkte: Arbeits- und Sozialrecht, speziell in der Bauwirtschaft.