Artikelrundschau Dezember 2021 - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; Insolvenzrecht

Beendigung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach der ab dem 1. Jänner 2015 geltenden Rechtslage des GesbR-Reformgesetzes, BGBl I Nr 83/2014 (Frech, BFGjournal 11-12/2021, S. 396)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Im Fall der Auflösung sähe das ABGB idF GesbR-Reformgesetz eine Liquidation der GesbR vor. Daraus ergäbe sich, dass die GesbR ihre Parteifähigkeit bzw ihre Eignung als tauglicher Bescheidadressat nicht mehr bereits mit dem Zeitpunkt ihrer Auflösung, sondern erst mit (Voll-)Beendigung der Liquidation verliere. Dazu gehöre auch die vollständige Abwicklung sämtlicher Steuerverfahren.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2022/72

16.02.2022
Heft 3/2022