Rechtsprechung / Arbeitsrecht

Befristetes Arbeitsverhältnis im Gastgewerbe muss kalendermäßig festgelegt sein

Bearbeiterin: Barbara Lass-Könczöl

§

KV Arbeiter-Gastgewerbe: Punkt 21

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OLG Wien 26. 1. 2023, 8 Ra 111/22k

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Artikel-Nr.
ARD 6857/9/2023

19.07.2023
Heft 6857/2023