Wirtschaftsrecht

Begriff der AGB und Aushandeln von AGB

Dr. Armin Pabel

Da das österreichische Recht keine Legaldefinition des Begriffs der AGB kennt, ist dieser Begriff und somit das Eingreifen der AGB-Kontrollmechanismen im Lichte der Funktion der AGB-Inhaltskontrolle zu bestimmen. Ausgehend hiervon dient die AGB-Definition dem Zweck, jenen Bereich, in dem die Richtigkeitsgewähr des Vertragsmechanismus typischerweise versagt, auf eine Weise abzustecken, die eine möglichst rechtssichere Prognose in Bezug auf das Eingreifen der AGB-Inhaltskontrolle ermöglicht. § 305 Abs 1 BGB trägt diesen Erfordernissen Rechnung, weshalb eine Orientierung an dieser Definition beibehalten werden sollte.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/129

10.03.2023
Heft 3/2023
Autor/in
Armin Pabel

Dr. Armin Pabel ist Rechtsanwaltsanwärter bei BLS Rechtsanwälte mit Schwerpunkt im Vertrags-, speziell Versicherungsvertrags- und Schadenersatzrecht.

Publikationen:
Vertragsfreiheit, Richtigkeitsgewähr des Vertragsmechanismus und Inhaltskontrolle, ÖJZ 2022, 1125; AGB-Kontrolle im Verbandsprozess: kundenfeindlichste Auslegung und abstrakte Transparenzprüfung, RdW 2022, 760; Grundkonzept der Missbrauchskontrolle gem Art. 3 I Klausel-RL, EuZW 2022, 1047; Auslegung von AGB – nach dem Geschäftswillen des Verwenders? VbR 2022/127.