Ausgehend von einem kürzlich ergangenen Erk des BFG untersuchen die Autoren die Anforderungen an Festsetzungsbescheide für Selbstbemessungsabgaben. Nach Darlegung des Sachverhalts sowie des Tenors des BFG-Erk wird die Judikatur des VwGH aufgearbeitet. Die Parallelen zwischen Wiederaufnahmebescheiden und Festsetzungsbescheiden werden aufgezeigt und die vom BFG vorgenommene Übertragung der Grundsätze der VwGH-Judikatur kritisch hinterfragt.
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