Thema - Arbeitsrecht

Begründungspflichten des Arbeitgebers im Dienstverhältnis

Mag. Bettina Sabara

Manche Mitteilungen, die der Arbeitgeber gegenüber Behörden, dem Betriebsrat oder dem einzelnen Arbeitnehmer tätigt, muss er begründen. Viele Erklärungen des Arbeitgebers erfordern allerdings - zumindest im Moment des Ausspruches - keine nähere Begründung. Eine spontane Äußerung über seine Motive für eine konkrete arbeitsrechtliche Maßnahme, vor allem gegenüber dem Arbeitnehmer, kann für den Arbeitgeber im Hinblick auf ein künftiges Verfahren unter Umständen sogar nachteilig sein oder ein solches erst auslösen. Wann eine (sofortige) Begründung (nicht) notwendig ist und ob es sich in manchen Fällen empfiehlt, davon Abstand zu nehmen, darüber informiert der folgende Beitrag.

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Artikel-Nr.
ARD 6553/4/2017

22.06.2017
Heft 6553/2017
Autor/in
Bettina Sabara

Mag. Bettina Sabara ist als Redakteurin in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht sowie Personalverrechnung tätig und war lange Jahre hindurch beim ARD-Fragekasten im Einsatz. Sie hat auch Fachbücher verfasst und an der Erstellung zahlreicher Lexis Briefings für Lexis 360® Personalrecht mitgewirkt.

Publikationen (Auswahl):
Ein Kind kommt (5. Auflage 2020); Betriebsrat und Arbeitgeber (2. Auflage 2012).