Judikatur

Behinderung, Wohnungskosten, Mietzinsdifferenz weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung abziehbar

Dr. Josef Fuchs

§

EStG 1988: § 16 Abs 1 (§ 20 Abs 1 Z 1 und 2), § 34

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/586

22.07.2016
Heft 14/2016