Arbeitsrecht

Beinhaltet die Freizügigkeit nach Art 39 EGV eine Maximalgehaltsgarantie?

Dr. Reinhold Beiser

Die besondere Dienstalterszulage nach§ 50a Gehaltsgesetzist Ausgangspunkt eines spektakulären Amts- und Staatshaftungsprozesses gegen die Republik Österreich: Generalanwalt Philippe Léger vermutet eine Verletzung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer aufgrund einer schuldhaft unvertretbaren Rechtsauffassung eines österreichischen Höchstgerichtes. Der Autor teilt die Auffassung des Generalanwaltes zur Staatshaftung im Allgemeinen, sieht jedoch im speziellen Anlassfall der besonderen Dienstalterszulage eine vertretbare Rechtsauffassung des österreichischen Höchstgerichtes und verneint somit eine nach Art 39 EGV verbotene Diskriminierung von Wanderarbeitnehmern.

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Artikel-Nr.
RdW 2003/277

16.06.2003
Heft 6/2003
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.