Wirtschaftsrecht

Bemerkungen zur GesbR im Gesellschaftsrecht des Unternehmensverbundes

em. Univ.-Prof. Dr. Hans-Georg Koppensteiner, LL.M.

Es kommt vor, dass eine Gesellschaft (AG oder GmbH) unter dem beherrschenden Einfluss mehrerer Personen steht. Das kann ua auf kombinierter Mehrheitsmacht oder (bei der GmbH) auch auf der Satzungsgestaltung beruhen. In solchen Fällen fragt sich, ob die Beteiligungsgesellschaft (im Folgenden BetGes), ihre Minderheitsgesellschafter und Gläubiger negative Einflüsse der angesprochenen Gesellschafter hinnehmen müssen oder Anspruch darauf haben, dass Derartiges unterbleibt bzw kompensiert wird.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/374

19.07.2022
Heft 7/2022
Autor/in
Hans-Georg Koppensteiner

Em o. Univ.-Prof. Dr. Hans-Georg Koppensteiner, LL.M. (Berkeley), ist an der Universität Salzburg tätig. Er war Gastprofessor an verschiedenen ausländischen Universitäten und ist wirkliches Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.