Das BFG habe sich mit der Berechnung der GrESt bei der Anwachsung, mit der Anteilsvereinigung ohne vorangegangenes Rechtsgeschäft und der Frage, ob die begünstigende Differenzbesteuerung bei Auflösung von Treuhandverhältnissen angewendet werden kann sowie mit der Neuberechnung des Grundstückswertes nach dem Pauschalwertmodell iSd GrWV befasst.
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