Steuerrecht Aktuell

Berichtigungen erlassener Entscheidungen (Bescheide, Erkenntnisse) nach § 293 BAO - die Abgrenzung von Erklärungsfehlern gegenüber Fehlern in der Willensbildung

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Berichtigungen nach § 293 BAO setzen ein offensichtliches Abweichen des formell in einer Entscheidung (in einem Bescheid oder in einem Erkenntnis) Erklärten vom tatsächlich erkennbaren Willen der entscheidenden Behörde (Finanzamt; BFG) voraus.

Fehler in der Willensbildung eines Entscheidungsträgers sind dagegen nicht nach § 293 BAO zu korrigieren, sondern im Rechtszug (Beschwerde, Revision, Antrag nach § 299 BAO) zu bekämpfen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2023/203

28.04.2023
Heft 8/2023
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.