Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Person, die sich in Karenz nach dem MSchG bzw VKG befindet, einer Beschäftigung nachgehen, ohne dass diese Beschäftigung der Karenz schadet. In ihrem aktuellen Newsletter informiert die NÖGKK darüber, was dabei arbeits- und beitragsrechtlich zu beachten ist und was bei einer neuerlichen Mutterschaft passiert (Stichwort "Wochengeldfalle"). ( Quelle: NÖDIS, Nr 10/Juli 2018)
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