Arbeitsrecht

Bescheide im Arbeitslosenversicherungsrecht

Dr. Andreas Gerhartl

Das AlVG enthält spezielle Bestimmungen darüber, in welcher Form über Anträge auf Zuerkennung einer Leistung zu entscheiden ist. Ein Bescheid ist demzufolge nur zu erlassen, wenn der geltend gemachte Anspruch abgelehnt wird. Unberührt bleibt dadurch aber die Möglichkeit, auch bei Anerkennung des Anspruches einen Bescheid zu verlangen. Demzufolge kann zwischen von Amts wegen und auf Antrag zu erlassenden Bescheiden unterschieden werden. Beide Bescheidkategorien werfen allerdings (unterschiedliche) Probleme auf.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/414

23.08.2017
Heft 8/2017
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.