Aktuelles / Unionsrecht

Beschluss und Empfehlung der EZB vom 24. 2. 2014 über die Organisation von Vorbereitungsmaßnahmen für die Erhebung von granularen Daten zu Krediten durch das Europäische System der Zentralbanken (EZB/2014/6 und 7)

Bearbeiter: MMag. Dr. Thomas Stern

Mit dem Beschluss vom 24. 2. 2014 veröffentlichte die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Vorgaben zur zukünftigen Organisation hinsichtlich der Einhebung und Verarbeitung granularer Kreditdaten. Der Beschluss zielt darauf ab, bis 2016 (langfristiges Rahmenwerk) in allen Zentralbanken der Eurozone hinreichend granulare Kreditdatenbanken aufzubauen sowie eine zentrale Kreditdatenbank, die von allen Mitgliedstaaten der Eurozone genutzt werden kann, zu etablieren (Art 1). Konkret sollen die der EZB zur Verfügung gestellten Daten zur Bestimmung und Verbesserung der jeweiligen Datenattribute verwendet werden (Art 5 Abs 1).

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/124

11.06.2014
Heft 4/2014
Autor/in
Thomas Stern

PD Dr. Thomas Stern, MBA LL.M. corp. restruc. leitet die Abteilung für Bankenabwicklung in der FMA Liechtenstein. Privatdozent an der Universität Liechtenstein, Lehrbeauftragter an der Paris Lodron Universität Salzburg und Mitglied diverser europäischer Regulierungsgremien.